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AGB

A. ALLGEMEINE REGELUNGEN

  1. ANWENDUNGSBEREICH/GELTUNG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von sämtlichen Verträgen zwischen der todai gmbh (nachfolgend todai) und ihren Kunden soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist.

 

Das Angebot von todai richtet sich nur an Kunden aus der Schweiz. Dementsprechend gelten diese AGB für alle Kunden aus der Schweiz.

 

todai weist in ihren Angeboten auf die anwendbaren AGB hin. Diese gelten als angenommen, wenn der Kunde den Vertrag mit der todai abschliesst und werden zum integrierenden Bestandteil der Vertragsbeziehung mit dem Kunden.

 

Anderslautende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden von todai ausdrücklich schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt.

 

Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung haben die AGB auch Gültigkeit, selbst wenn sie im Rahmen einer einzelnen vertraglichen Beziehung nicht speziell übernommen werden.

 

 

2. ALLGEMEINE PFLICHTEN VON TODAI

todai erbringt ihre Leistungen nach anerkannten Geschäftsstandards, soweit im Einzelfall oder in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderslautende Regelungen getroffen werden.

 

Der grundsätzlich mögliche Leistungsumfang von todai umfasst die Erbringung von Beratungsdienstleistungen bezüglich Strategie und Kommunikation. Sie berät und betreut Unternehmen in den Bereichen Strategie, Kommunikation, Innovation, Führungscoaching, Coaching und Mentoring.

 

todai verpflichtet sich zur sorgfältigen Besorgung der Dienstleistungen im Interesse des Kunden und unter Wahrung von dessen Geschäftsgeheimnissen.

 

Nimmt der Kunde über Dienstleistungen von todai auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittanbieter selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Für von Drittleistungserbringern verschuldete Schäden wird keine Haftung übernommen.

 

todai verpflichtet sich, den mit dem Kunden vereinbarten Terminplan nach besten Möglichkeiten einzuhalten. Sie übernimmt jedoch keine Verantwortung für nicht von ihr verschuldete Verzögerungen, wie beispielsweise durch höhere Gewalt oder weil Drittleistungserbringer nicht fristgerecht oder mangelhaft gearbeitet haben. Die Überschreitung eines Liefertermins berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt, zur Verweigerung der Annahme und/oder zu einem Anspruch auf Schadenersatz. Im Falle eines Verzugs hat der Kunde todai vielmehr zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einzuräumen.

 

Sofern aufgrund von Projektanpassungen Konzept- bzw. Projektänderungen entstehen und/oder notwendig werden, informiert todai den Kunden darüber.

 

todai verpflichtet sich, sämtliche Projektunterlagen während fünf Jahren nach Beendigung eines Projektes zu archivieren und jederzeit dem Kunden zugänglich zu machen.

 

 

3. ALLGEMEINE PFLICHTEN DES KUNDEN

Die Vertragspartner vereinbaren die organisatorischen Rahmenbedingungen miteinander und bezeichnen die dafür verantwortlichen und zu Entscheidungen befugten Personen.

 

Der Kunde stellt sicher, dass todai alle für die ordentliche Erfüllung der ihr übertragenen Arbeiten notwendigen Informationen rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung gestellt werden und ihr den notwendigen Zugang zu allen Räumlichkeiten, Einrichtungen, Infrastruktur etc. gewährt wird. Sie ist berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Arbeiten auf die ihr vom Kunden oder seiner Ansprechperson zur Verfügung gestellten Informationen hinsichtlich Umfangs, Genauigkeit und Vollständigkeit jederzeit und vollumfänglich zu verlassen. todai leistet keine Arbeiten aufgrund unzureichender oder unklarer Informationen des Kunden. Verzögerungen oder Mehrkosten wegen unzureichender, unvollständiger oder fehlerhafter Information verantwortet der Kunde.

 

Der Kunde verpflichtet sich, todai die Prioritäten seiner Bedürfnisse, den Zeitplan und das Budget vorab mitzuteilen. Ebenso informiert er todai umgehend über allfällige Änderungen dieser Eckwerte.

 

Die ausgearbeiteten, definitiven Projektunterlagen werden dem Kunden nach Erstellung elektronisch als Dossier zugestellt. Der Kunde verpflichtet sich, dieses nach Erhalt umgehend einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und todai allfällige Änderungs- und/oder Ergänzungsvorschläge bis spätestens 14 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Bringt der Kunde innerhalb dieser Frist keine schriftlichen Änderungs- und/oder Ergänzungsvorschläge vor, so gilt das Dossier ohne Weiteres als genehmigt und bildet die Grundlage für die auszuführenden Projektarbeiten von todai.

 

Bei der Auswahl der Drittleistungserbringer für die Umsetzung der von todai erstellten Konzepte kommt todai ein Ablehnungsrecht zu. Ist der Kunde daraufhin nicht willens oder in der Lage, den abgelehnten Drittleistungserbringer durch einen anderen wie auch durch einen von todai vorgeschlagenen Anbieter zu ersetzen, so steht todai das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne dadurch dem Kunden schadenersatzpflichtig zu werden und ohne das Recht zu verlieren, ihrerseits ihre bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Aufwendungen voll in Rechnung zu stellen. Der Kunde sichert todai in einem solchen Falle überdies volle Schadloshaltung, auch gegen allfällige Ansprüche von Drittleistungserbringern zu.

 

 

4. VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und todai kommt gemäss Schweizerischem Obligationenrecht Art 1 ff zustande.

 

Einwände zur Auftragsbestätigung von todai sind dieser unverzüglich mitzuteilen, ansonsten gilt diese als genehmigt und ist für beide Parteien verbindlich.

 

 

5. ALLGEMEINE PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Sie verstehen sich, wo nicht anders vermerkt, ohne Mehrwertsteuer. Zusätzlich verrechnet werden die in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung aufgeführten Aufwände.

 

Die Zahlung erfolgt über Rechnung, gängige Kreditkarten oder PayPal.

 

Bei Bezahlung per Kreditkarte oder PayPal wird der Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei Bezahlung per Rechnung wird nach Auftragserteilung ein Drittel der Projektsumme sofort fällig.

Per Rechnung zu bezahlende Leistungen sind innert 10 Tagen zur Bezahlung fällig. Werden todai Umstände bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu beeinträchtigen scheinen (z.B. abweichende Lieferadresse, Zahlungsverzug, Bonitätsprobleme, laufende Konkursverfahren, etc.), behält sich todai vor, Bestellungen ohne Rechnung nur über die sonstigen genannten Zahlungsmittel abzuwickeln. Der offene Rechnungsbetrag (inkl. Verzugszinsen und Mahngebühren) kann zwecks Inkasso an einen Dritten abgegeben oder verkauft werden.

 

Nicht ausdrücklich vereinbarte Abzüge durch den Käufer sind nicht zulässig. Verspätete Lieferung oder Inbetriebsetzung berechtigen den Käufer nicht, seine Zahlungen aufzuschieben.

 

Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungstermine löst ohne ausdrückliche Mahnung den Zahlungsverzug aus und todai hat Anspruch auf Verzugszinsen von 1% pro Monat sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.

 

Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Lieferung oder einer Akontozahlung für Projektarbeiten in Verzug, kann todai weitere Lieferungen an den Kunden zurückstellen und/oder Projektarbeiten unterbrechen sowie vom Kunden zur Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen zurückbehalten. Projektarbeiten werden diesfalls erst bei vollständiger Zahlung des ausstehenden Betrages wiederaufgenommen. Die sich aus Zahlungsverzug ergebenden Liefer- oder Projektverzögerungen und Kosten verantwortet der Kunde.

 

todai ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Voraus- bzw. Teilzahlungen oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

Allfällige Forderungen des Kunden können nur mit schriftlicher Zustimmung von todai mit Forderungen von todai verrechnet werden. Die Rechnungen von todai sind in jedem Falle zur Zahlung fällig, auch wenn der Kunde Mängel rügt.

 

Der Kunde ermächtigt todai ausdrücklich, für eine allfällige Bonitätsprüfung Erkundigungen bei Dritten einzuholen. todai behandelt alle Daten selbstverständlich streng vertraulich.

 

 

6. LIEFERUNG

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gehen allfällige Versand- und Transportkosten zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Lieferungen ins Ausland in Bezug auf allfällige Zölle, Steuern und andere Abgaben. Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

 

 

7. PERSÖNLICHE ERFÜLLUNG

Keine Partei ist berechtigt, die Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ohne vorgängige schriftliche Einwilligung der anderen Partei ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Ausnahmsweise kann ein Dritter beigezogen werden, wenn es die Umstände erfordern oder wenn eine Vertretung umständehalber als zulässig erachtet wird.

 

 

B. DIENSTLEISTUNGSVERTRAG

1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Neben ihrem Honorar sind todai sämtliche mit der Erfüllung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages zusammenhängenden Auslagen, Verwendungen und Spesen zu ersetzen. Insbesondere sind ihr die Kosten für Kopien und Prints zu erstatten.

 

Sofern die Parteien nichts Anderes festgelegt haben, werden die einzelnen Projektphasen jeweils nach Projektabschluss verrechnet. Die mit der Erfüllung des Vertrages anfallenden Auslagen, Verwendungen und Spesen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

 

2. URHEBERREICHT

Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen verbleibt so lange bei todai bis der Kunde die erbrachte Leistung vollständig bezahlt hat.

 

 

C. KAUFVERTRAG

1. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt jegliche durch todai verkaufte Dienstleistung in ihrem Eigentum. todai ist berechtigt einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden zu erwirken oder Dritte auf andere Weise über diesen Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen.

 

 

2. GEWÄHRLEISTUNG

Für Kunden mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz:

 

Allfällige Mängel der geleisteten Dienstleistung hat der Käufer todai unverzüglich mitzuteilen. todai ist bemüht, aber soweit gesetzlich nicht zwingend vorgesehen, nicht verpflichtet, die Mängel zu beheben.

 

Die Mängelhaftung von todai in Zusammenhang mit von ihr verkaufter Dienstleistung wird im Rahmen des gesetzlich zulässigen vollständig wegbedungen, d.h. dem Kunden stehen weder Wandlungs-, Minderungs-, Nachlieferungs- oder Nachbesserungsrechte noch das Recht auf Ersatz von allfälligen Mangelfolgeschäden und weiteren Schäden gegenüber todai zu.

 

 

D. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. STORNIERUNGEN

Es gibt keine Stornierungsgebühren.

 

 

2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Haftungsbeschränkung für Kunden mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz

todai haftete für den von ihr oder von einem einem von ihr einbezogenen Dritten verursachten Schaden aus dem Vertragsverhältnis nur, wenn sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft, wobei jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird. Sie haftet höchstens für den entstandenen Schaden bis maximal im Umfang der Auftragssumme. Von dieser Begrenzung ausgenommen ist die Haftung für Personen- und Sachschäden. Eine Haftung von todai für Hilfspersonen wird vollständig wegbedungen. Ferner wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung ausgeschlossen.

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Soweit die Haftung von todai beschränkt oder aufgehoben ist, gilt diese auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

 

 

3. GEHEIMHALTUNG

Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht ist auch einbezogenen Dritten aufzuerlegen. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Daten vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflichten bestehen schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach der Erfüllung der vereinbarten Leistung. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.

 

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4. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

Die Regelungen von todai zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung unter todai.ch oder futureleadership.ch einsehbar.

        

 

5. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder weiterer Vereinbarungen zwischen dem Kunden und todai nichtig oder ungültig sein oder werden, so wird der übrige Teil des Vertrages davon nicht berührt. Nichtige oder ungültige Bestimmungen sind durch solche wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Vertragslücke ergibt oder sich eine Bestimmung als undurchführbar erweist.

 

 

6. VERTRAGSBESTANDTEILE UND RANGFOLGE

Bei Widersprüchen zwischen dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag und diesen AGB hat die Vertragsurkunde Vorrang vor den Bedingungen dieser AGB. Diese AGB wiederum haben Vorrang vor der Offerte.

 

 

7. ABTRETUNG, ÜBERTRAGUNG UND VERPFÄNDUNG

Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weder abgetreten, übertragen noch verpfändet werden.

 

 

8. ÄNDERUNGEN

todai ist berechtigt, ihre AGB jederzeit zu ändern, zu aktualisieren oder zu ergänzen. Sie hat dem Kunden die neuste Version ihrer AGB zuzustellen. Erfolgt innert 14 Tagen seit Zustellung der neuen AGB kein Widerspruch durch den Kunden, so gelten die neuen AGB als in das laufende Vertragsverhältnis übernommen. Diese AGB werden in ihrer aktuellen Form auf der Webseite von todai publiziert und zum Download bereitgestellt.

 

 

9. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Für diese AGB gilt schweizerisches Recht, namentlich die Regelungen des OR. Gerichtsstand ist der Sitz von todai. Dieser befindet sich in der Gemeinde Zug des gleichnamigen Kantons.

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Der Kunde bestätigt hiermit ausdrücklich, die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der todai gmbh, Zug, gelesen und verstanden zu haben. Er nimmt ausserdem zur Kenntnis, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zum integrierenden Bestandteil seines Vertrags mit der todai gmbh, Zug werden.

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Zug, 15.01.2021

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